Seit 2019 können von Spitex angestellte Angehörige Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Ein virtueller Fachvortrag von santésuisse am 2. April 2025 klärt, welche Voraussetzungen gelten und welche Leistungen tatsächlich vergütet werden.
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